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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Ansatzpunkte:
Analyse der vorhandenen Strukturen und Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz/-sicherheit, Aufklärung und Information für Führungskräfte und Mitarbeiter, Ausbau/Optimierung der vorhandenen Maßnahmen und Strukturen

Vorteile für Ihr Unternehmen:
  • Unfallverhütung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Mehr als eine Pflichtaufgabe

Die Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie deren Umsetzung sind heutzutage aus vielen Unternehmen bereits nicht mehr wegzudenken. Dabei geht es Vorrangig darum, mit verschiedenen Maßnahmen, Methoden und Mitteln die Gesundheit der Angestellten vor arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen zu schützen. 

Vor Allem im Handwerk und der Industrie scheint die Umsetzung dieser Maßnahmen, Methoden und Mittel selbstverständlich zu sein. Spezielle Arbeits-/Schutzkleidung, Sicherheitsvorkehrungen, Sicherheitsprotokolle, etc. gehören hier zum regulären Arbeitsalltag.

Das leisten wir

  • Arbeitsplatzbegehung inklusive Dokumentation und Auswertung
  • Auseinandersetzung mit den betriebsspezifischen rechtlichen Vorgaben sowie mit der zuständigen BG
  • Analyse der Vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen und ggf. Vorschläge zur Optimierung
  • Auf Wunsch diverse Maßnahmen durchgeführt von einem unserer Kooperationspartner
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Die Idee:

Aufgrund von technologischem Fortschritt und Innovationen im Bereich des Arbeitsschutzes, sowie diversen rechtlichen Vorgaben zur Steigerung der Arbeitssicherheit, genießen diese Bausteine des Betrieblichen Gesundheits Managements in vielen Unternehmen mittlerweile einen hohen Stellenwert.

Es werden, vor Allem in Industriebetrieben, zahlreiche Methoden eingesetzt und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Unfälle am Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu verhüten. Oberstes Ziel ist es dabei, die Gesundheit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Schäden, verursacht durch Arbeitsunfälle, zu schützen.

Das Problem

Trotz des starken Anstiegs an Maßnahmen und Vorgaben in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in den letzten Jahren, ereignen sich deutschlandweit dennoch täglich Arbeitsunfälle. Durch diese Unfälle kommt es im Besten Fall zu einer kurzen oder mehrtägigen Arbeitsunfähigkeit des/r verunfallten Angestellten. Je nach Schwere kann ein solcher Unfall allerdings zu einer Teilerwerbsunfähigkeit oder einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit führen, schlimmstenfalls sogar zum Tod.

Doch nicht nur das stellt ein Problem dar. Beschäftigt man sich eingehender mit diesen Themen, so stellt man schnell fest, dass auch in Verwaltungsberufen durchaus rechtliche Vorgaben bestehen. Auch dort gilt es, die Gesundheit der Mitarbeiter vor langfristigen Schäden und Spätfolgen eines unangepassten Arbeitsumfeldes zu bewahren.

Hinzu kommt, dass durch die steigende Zahl der rechtlichen Vorgaben, sowie deren immer komplexer werdende Struktur, die Notwendigkeit der Umsetzung dieser immer intransparenter, sowie die Umsetzung selbst immer schwieriger wird. Das hat zur Folge, dass der Respekt vor einer Prüfung durch die BG oder das Gewerbeamt immer größer wird.

 

Die Lösung

Durch eine eingehende Arbeitsplatzbegehung inklusive Dokumentation, sowie ggf. die Einrichtung oder Überprüfung eines Arbeitsschutzausschusses nach §11 des ASiG, können mögliche Unfallpotenziale bereits lange im Voraus erkannt und präventiv beseitigt werden. 

Somit werden Arbeitsunfälle verhindert, lange bevor sie überhaupt geschehen können. 

Es besteht die Möglichkeit Präventionskonzepte, Strategien und Maßnahmen auszuarbeiten, um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie des Arbeitssicherheitsgesetzes bestmöglich gerecht zu werden. So lässt sich der Druck vor Prüfungen der jeweiligen BG oder des Gewerbeamtes verringern. Im besten Falle kann eine solche Prüfung sogar freiwillig angefragt und ebenfalls präventiv durchgeführt werden, um mögliche Strafen zu verhindern. 

Des Weiteren bieten viele Gesetzliche Unfallversicherungen diverse Anreizsysteme für Betriebe an, die ein vorbildliches Verhalten in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufweisen. Gängige Methoden sind hierbei Beitragsnachlässe, Auszeichnungen oder sogar Prämien für Präventionsmaßnahmen und Präventionsaktivitäten.